Fahrerlaubnisklasse A (eingeschlossen A1 und AM/M) 

Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen. 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW. (bis 2013 Fahrerlaubnisklasse B) 

Fahrzeug 

Mindestalter
24 Jahre

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
  • 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
  • Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)

Theoretischer Unterricht 
Grundstoff:

  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden

Zusatzstoff: 4 Doppelstunden 

Praktischer Unterricht * 

5xSchulung auf Bundes- oder Landstraßen 
Überlandschulung – davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
4xSchulung auf Autobahnen 
davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
3xSchulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 
mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min

* Vorgeschriebene Pflichtfahrstunden. Es können, je nach Können des Fahrschülers, weitere Übungsfahrstunden hinzu kommen.