Fahrerlaubnisklasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse): Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Fragen hierzu? Hier klicken und zur Kontaktseite wechseln.

Fahrzeug 

Mindestalter 
18 Jahre 

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
  • 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
  • Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)

Theoretischer Unterricht 
entfällt

Praktischer Unterricht * 

3xSchulung auf Bundes- oder Landstraßen 
Überlandschulung – davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
1xSchulung auf Autobahnen 
davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
1xSchulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 
mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min

* Vorgeschriebene Pflichtfahrstunden. Es können, je nach Können des Fahrschülers, weitere Übungsfahrstunden hinzu kommen.