Fahrerlaubnisklasse T
  • mit einer durch die Bauzart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern
  • Hinweise:

    Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

    Mindestalter  16 Jahre

    Benötigte Antragsunterlagen:

    • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
    • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
    • 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
    • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
    • Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt

    Theoretischer Unterricht 
    Grundstoff:

    • Ersterteilung: 12 Doppelstunden
    • Erweiterung: 6 Doppelstunden

    Zusatzstoff: 6 Doppelstunden

    Praktischer Unterricht:

    Es sind jedoch keine Sonderfahrten nötig. Es ist eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife dennoch nötig. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.