Fahrerlaubnisklasse T
- mit einer durch die Bauzart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern
Hinweise:
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Mindestalter 16 Jahre
Benötigte Antragsunterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
- Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
- 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
- Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt
Theoretischer Unterricht
Grundstoff:
Ersterteilung: 12 Doppelstunden
Erweiterung: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 6 Doppelstunden
Praktischer Unterricht:
Es sind jedoch keine Sonderfahrten nötig. Es ist eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife dennoch nötig. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.