Fahrerlaubnisklasse B 197 (eingeschlossen AM/M und L) 

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). 

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
 

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Fahrzeuge 

Mindestalter 
18 Jahre ( beim Begleiteten Fahren ab 17 )

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
  • 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
  • Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)

Theoretischer Unterricht 
Grundstoff:

  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden

Zusatzstoff: 2 Doppelstunden 

Praktischer Unterricht * 

5xSchulung auf Bundes- oder Landstraßen 
Überlandschulung – davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
4xSchulung auf Autobahnen 
davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
3xSchulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 
mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min

* Vorgeschriebene Pflichtfahrstunden. Es können, je nach Können des Fahrschülers, weitere Übungsfahrstunden hinzu kommen.