Fahrerlaubnisklasse ab 2013
Kraftfahrzeugtyp
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse AM  
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h  und
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Klasse A1Krafträder 
mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Klasse A2Krafträder 
mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Klasse A
Krafträder 
mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Klasse BKraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse BE Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg