Fahrerlaubnisklasse C 

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Fahrzeuge 

Mindestalter 
21 Jahre

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
  • 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
  • Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)
  • ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung
  • Augenärztliche Untersuchung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich…
… bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff
… bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
… bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
… bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C

 

Praktischer Unterricht * 

bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von C 1 auf C:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Nachfahrt á 45 Minuten