Fahrerlaubnisklasse AM (bis 2013 Fahrerlaubnisklasse M)
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
Mindestalter
15 Jahre
Benötigte Antragsunterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
- Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
- 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
- Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)
Theoretischer Unterricht
Grundstoff:
- Ersterteilung: 12 Doppelstunden
- Erweiterung: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
Praktischer Unterricht
keine Sonderfahrten vorgeschrieben