Fahrerlaubnisklasse CE 

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit

einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Fahrzeuge 

Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
  • 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
  • Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)
  • ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung
  • Augenärztliche Untersuchung


Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich…
… bei VorbesitzB = 10 xklassenspezifischer Stoff
… bei VorbesitzC1 = 4 xklassenspezifischer Stoff
… bei VorbesitzD1 = 4x klassenspezifischer Stoff
… bei VorbesitzD = 2 xklassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C:12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C

Praktischer Unterricht * 

bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von C 1 auf C:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Nachfahrt á 45 Minuten