SCHLÜSSELZAHL B 196
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW.
Fahrzeug
Mindestalter
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
Theoretischer Unterricht
4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praktischer Unterricht *
5x Fahrstunde jeweils 90 Minuten
* Vorgeschriebene Pflichtfahrstunden. Es können, je nach Können des Fahrschülers, weitere Übungsfahrstunden hinzu kommen.