Fahrerlaubnisklasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse): Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Fragen hierzu? Hier klicken und zur Kontaktseite wechseln.
Fahrzeug
Mindestalter
18 Jahre
Benötigte Antragsunterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
- Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
- 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
- Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)
Theoretischer Unterricht
entfällt
Praktischer Unterricht *
3x | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Überlandschulung – davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min |
1x | Schulung auf Autobahnen davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min |
1x | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min |
* Vorgeschriebene Pflichtfahrstunden. Es können, je nach Können des Fahrschülers, weitere Übungsfahrstunden hinzu kommen.