Fahrerlaubnisklasse A1 (eingeschlossen AM/M)
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW. (bis 2013 Fahrerlaubnisklasse B)
Fahrzeug
Mindestalter
16 Jahre
Benötigte Antragsunterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
- Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
- 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
- Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)
Theoretischer Unterricht
Grundstoff:
- Ersterteilung: 12 Doppelstunden
- Erweiterung: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Praktischer Unterricht *
5x | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Überlandschulung – davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min |
4x | Schulung auf Autobahnen davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min |
3x | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min |
* Vorgeschriebene Pflichtfahrstunden. Es können, je nach Können des Fahrschülers, weitere Übungsfahrstunden hinzu kommen.